Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
Neue Regelungen für Radfahrer auf der K 120 zwischen Kirchhorst und Schillerslage
Die begleitenden gemeinsamen Geh-/Radwege der K 120 wurden zusammen mit der Polizei, dem zuständigen Straßenbaulastträger (Region Hannover), dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sowie der Straßenverkehrsbehörde vor Ort hinsichtlich der Aufhebung der Benutzungspflicht für die Radwege untersucht.
Aufgrund der geringen Verkehrsstärke von 525 Kfz/24 Stunden und der guten Sichtverhältnisse wird für die begleitenden Radwege die Benutzungspflicht inner- und außerorts aufgehoben.
Die Radfahrer können zukünfig die Fahrbahn benutzen.
Zur Zeit wird noch für weitere Radwege die Benutzungspflicht überprüft und ggfs. eine Aufhebung dieser angeordnet.
Nur wo diese drei Zeichen installiert sind, besteht für Radfahrer eine Benutzungspflicht:
In der Tiefbauabteilung der Stadt Burgdorf, Vor dem Hann. 27, Zimmer 8 bei Frau Vollmert erhalten Sie einen Flyer, der die wichtigsten Verkehrszeichen noch einmal erläutert.
(Pressemitteilung Stadt Burgdorf, 25.11.2013)