Region Hannover eröffnet Verwaltungsverfahren
Altlastenfall de Haën: Region Hannover eröffnet Verwaltungsverfahren gegen Honeywell
Hannover/Seelze - Die Region Hannover leitet erste Schritte zur Inanspruchnahme des Unternehmens Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH für die Altlastenfunde in der List ein. Honeywell ist heute im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Anhörungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
„Im Interesse der Grundstückseigentümer sind wir verpflichtet, das Verwaltungsverfahren gegen Honeywell als Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers Eugen de Haën zu beginnen“, erläutert der Umweltdezernent der Region, Prof. Dr. Axel Priebs, das Vorgehen. „Manche Eigentümer haben die Grundstücke erst vor wenigen Jahren erworben. Wir möchten nach Möglichkeit vermeiden, dass diese Menschen an Stelle des Verursachers mit den Kosten einer etwaigen Sanierung belastet werden.“
Nächster Schritt nach der Anhörung: der Erlass einer Verfügung gegen die Firma Honeywell. Diese würde Honeywell verpflichten, Maßnahmen zur Erforschung des Gefahrenverdachts durchzuführen. Konkret handelt es sich dabei um weiterführende Untersuchungen auf zwei Grundstücken in der List, auf denen nachweislich Produktionsrückstände des Chemiewerks de Haën gelagert wurden.
Honeywell selbst bestreitet, Gesamtrechtsnachfolger von de Haën zu sein und verweist auf Unterlagen aus dem firmeneigenen Archiv. Hiernach sei im Jahr 1912, nach dem Tod von Eugen de Haën, von dessen Erben eine GmbH gegründet worden. Dadurch sei die Gesamtrechtsnachfolge unterbrochen worden. Diese Sachverhaltsdarstellung konnte das Unternehmen allerdings nicht durch offizielle Dokumente belegen. Die Aufklärung des komplizierten Sachverhalts wird auch dadurch erschwert, dass Unterlagen im Handelsregister für die Zeit vor 1945 nicht mehr vollständig existieren.
Honeywell hat jetzt einen Monat Zeit, gegenüber der Region Stellung zu nehmen.
Pressemitteilung 26.11.2008, Region Hannover



